Kosten

Damit Sie jederzeit die Kosten im Griff haben und planen können ist uns die volle Kostentransparenz ein wichtiges Anliegen.

Für ein 1. Beratungsgespräch zahlt ein Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von 190,00 € netto (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer).

Bei einer darüber hinausgehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Deren Höhe beträgt bei außergerichtlicher Vertretung zwischen 0,5 – 2,0 Gebühren und richtet sich nach dem Begehren, dem Gegenstandswert.

In gerichtlichen Verfahren wird der sogenannte Streitwert durch das Gericht festgelegt und der Rechtsanwalt kann eine Verfahrens- und Terminsgebühr abrechnen und im Falle eines Vergleichs, eine Einigungsgebühr.

Bei umfangreichen oder schwierigen Fallgestaltungen rechnen wir unsere Kosten im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung nach Stundenhonorar ab.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie die Anfrage zur Kostenübernahme und die weitere Korrespondenz.