Fachgebiet

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten stellen im Straßenverkehr den überwiegenden Teil der Zuwiderhandlungen dar, in Form von Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren einer roten Ampel oder dem Falschparken etc.  Von der Verwarnung bis zum Fahrverbot werden Sie durch die Anwälte unserer Kanzlei kompetent vertreten. 

Auch bei Verkehrsstraftaten wie zum Beispiel fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung oder dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort werden Sie seitens unserer Anwälte vielseitig beraten und betreut.

Sie erfahren auch Hilfe bei Delikten wie Trunkenheit im Verkehr oder Drogen am Steuer.

Wir helfen auch bei der Vorbereitung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Erlangung Ihres Führerscheins nach entsprechenden Verkehrsdelikten.