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Corona und die Auswirkungen

Derzeit beschäftigt die Selbstständigen die Rückforderung der Corona – Beihilfe.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 17.03.2023 entschieden, dass die bisherigen Rückforderungen rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben sind.

Begründet wurde dies mit Formulierungsfehlern und Unklarheiten darüber, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollte.

Unverständliche Formulierungen gehen jedoch zulasten des jeweiligen Landes.

Das OVG machte jedoch auch klar, dass mit der Soforthilfe nur Engpässe überbrückt und keine Umsatzausfälle kompensiert werden sollten.

Die Rechtsprechung ist auch auf Bayern übertragbar, sodass  bei Erhalt eines Rückforderungsbescheids anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Kristina Brückner

Clauspeter Voß

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