Fachgebiet
Corona und die Auswirkungen
Derzeit beschäftigt die Selbstständigen die Rückforderung der Corona – Beihilfe.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 17.03.2023 entschieden, dass die bisherigen Rückforderungen rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben sind.
Begründet wurde dies mit Formulierungsfehlern und Unklarheiten darüber, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollte.
Unverständliche Formulierungen gehen jedoch zulasten des jeweiligen Landes.
Das OVG machte jedoch auch klar, dass mit der Soforthilfe nur Engpässe überbrückt und keine Umsatzausfälle kompensiert werden sollten.
Die Rechtsprechung ist auch auf Bayern übertragbar, sodass bei Erhalt eines Rückforderungsbescheids anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Kristina Brückner
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Clauspeter Voß
Betriebsschließung und Lohnfortzahlung
Kurzarbeitergeld
Recht auf Homeoffice
Baurecht Rechtsanwalt Mathias Taphorn
Kündigungsrecht Bauvertrag wegen Covid 19
Verlängerung von Vertragsfristen wegen Corona nach VOB/B
Familienrecht Rechtsanwältin Kristina Brückner
Unterhalt trotz Kurzarbeit
Umgang bei Kontaktbeschränkungen
Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Peter Popp
Insolvenzantragspflicht – Strafzumessung bei Insolvenzverschleppung
Virtuelle Gesellschafterversammlungen
Mietrecht Rechtsanwältin Silja Beyersdorff
Stundung der Miete bei Privatleuten und Gewerberäumen
Wohnungseigentumsrecht – wie werden Eigentümerversammlungen pandemiegerecht abgehalten