Fachgebiet

Arztpraxisübergabe und Abwicklung

Wer zu spät plant, arbeitet länger!

Die Abgabe einer Arztpraxis sollte mit einem Vorlauf von ca. 5 Jahren geplant und vorbereitet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Motivation des abgebenden Arztes und die Motivation des übernehmenden Arztes häufig sehr unterschiedlich sind – beim Veräußerer steht sein Lebenswerk auf dem Spiel und beim Erwerber geht es um seine Lebensplanung.

Bei der Ausschreibung einer Praxis ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Erwerber häufig nicht der vom Veräußerer Begehrte ist, da im Rahmen der Kassenzulassung die Kassenärztliche Vereinigung den am besten geeigneten Bewerber wählen muss. Hinzu kommt, dass in ländlichen Regionen häufig keine Nachfolger gefunden werden können sodass unter Umständen der Aufkauf der Praxis durch die Kassenärztliche Vereinigung mit einem erheblichen Wertverlust droht.

Bei der möglichen Überleitung der Praxis in ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) muss der Veräußerer noch weitere 3 Jahre als angestellter Arzt dort tätig sein, sodass mit der Planung der Praxisübergabe nicht früh genug begonnen werden kann.

Besonderes Augenmerk ist bei Übergabe oder Übernahme der Praxis auf die kassen- (zahn)ärztlichen Verfahrensbesonderheiten zu legen.

Hier stehen wir Ihnen sowohl auf Seiten des Veräußerers als auch des Erwerbers aufgrund langjähriger Erfahrung zur Seite und erarbeiten individuell entsprechende Verträge aufgrund der aktuellen Rechtsprechung.