Fachgebiet

Familienrecht

Von der Ausarbeitung individueller Eheverträge sowie der Beratung in Trennungssituationen und Unterhaltsfragen bis zur Führung von Familiengerichtsverfahren erfahren Sie in unserer Kanzlei eine kompetente und vertrauensvolle Bearbeitung.

Mit Fachanwaltskompetenz stehen wir Ihnen nicht nur bei der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen zur Verfügung. Wir vertreten auch Ihre Interessen umfassend und couragiert in Sorgerechtsverfahren und klären die Umgangsfrage.

Gerne begleiten wir Sie auch von der Trennung bis zu einer rechtskräftigen Scheidung mit allen sich rund um die Ehescheidung stellenden Problemkreisen einschließlich aller steuerlichen Belange.

Besonderes Augenmerk wird auch auf die sogenannte „Unternehmerscheidung“ gelegt, damit insbesondere im Rahmen der Trennung und Scheidung durch den durchzuführenden Vermögensausgleich das Unternehmen nicht in Schieflage gerät.

Hier beraten wir auch im Rahmen einer vorsorgenden Gestaltung, zum Beispiel durch Eheverträge und Gesellschaftsverträge.