Fachgebiet

Erbrecht

Von der Information über steuerunschädliche Zuwendungen, der Formulierung des letzten Willens, der Übernahme des Testamentsvollstreckeramtes sowie der Durchführung von Auseinandersetzungen zerstrittener Erbengemeinschaften bis zur juristischen Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen werden Sie durch unsere Kanzlei sachkundig und engagiert beraten und vertreten.

Auch für steuerrechtliche Fragen im Bereich des Erbrechtes stehen wir Ihnen mit spezialisierten Anwälten jederzeit zur Verfügung und sind insbesondere auch bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ein sachkundiger Ansprechpartner.

Aber auch in der Beratung und Formulierung von Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen oder Betreuungsvollmachten können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.